Die USA – der größte Absatzmarkt für deutsche Unternehmen. Immer noch das Land der unbegrenzten Möglichkeiten?
Für Unternehmen, die kurz- oder auch langfristig Mitarbeiter in die USA entsenden, beispielsweise für die Installation einer Maschine beim Kunden oder den Kick-Off eines Projektes in der eigenen Tochtergesellschaft, gilt das nur bedingt. Für die Einreise in die USA existieren zahlreiche unterschiedliche Visaarten, die an verschiedenste Bedingungen und Voraussetzung geknüpft sind. Auch die aktuelle Situation hat zu erheblichen Einschränkungen bei der Einreise geführt.
Redner:
Director, Consulting Services
German American Chamber of Commerce of the Southern U.S., Inc., Atlanta
Rechtsanwältin, Partner,
Arnall Golden Gregory LLP, Atlanta