Es handelt sich um eine Seite zu Messen in Deutschland: Messemarkt Deutschland: (ahk.de) und eine Seite zu deutsche Messen im Ausland: Ausstellen in XX (ahk.de) Beide Seiten können Ihr Online-Messeangebot sinnvoll ergänzen und beliebig ausgebaut, übersetzt und auf die jeweilige Region abgestimmt werden. Die Seiten sind zur exemplarischen Ansicht in der Sandbox angelegt und können bei Interesse per E-Mail bei Nataliia Krasulia angefordert werden, die sie dann in euren Seitenbaum an die gewünschte Stelle kopiert.
Hier der Originaltext im Weiterleitungsvertrag, den alle Geschäftsführer unterzeichnet haben: "In allen zuwendungsbezogenen Publikationen (z.B. Newsletter, Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe) sowie bei Plakatwänden, auf Messeständen, Transparenten und ähnlichem ist folgendes Logo aufzunehmen: Für die Platzierung des entsprechenden Logos (an gut wahrnehmbarer Stelle) gilt der Styleguide der Bundesregierung. Das Logo wird vom Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellt. Hinweis: Wird durch den Zuwendungsempfänger das Corporate Design der Bundesregierung/BMWi bereits verwendet, gilt folgendes: Bei Drucksachen ist das Logo zusätzlich im Impressum (unmittelbar neben dem Zuwendungsempfänger) aufzunehmen. Auf Einladungskarten und ähnlichem ist der Hinweis aufzunehmen: „Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland“ Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages