Die Vereinigten Staaten sind für viele deutsche Unternehmen ein äußerst attraktiver Wachstumsmarkt. Doch wer in den USA Fuß fassen will, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Anders als in Deutschland sind Zuständigkeiten, Gesetze und Steuersysteme in den USA stark bundesstaatspezifisch organisiert. Das bedeutet. was in einem Bundesstaat gilt, kann im nächsten ganz anders geregelt sein.
1. Föderale Struktur: Vier Ebenen der Zuständigkeit
Ein entscheidender Unterschied zwischen Deutschland und den USA ist die Mehr-Ebenen-Struktur der amerikanischen Gesetzgebung. In den USA existieren Vorschriften auf Bundes-, Bundesstaaten-, County- und kommunaler Ebene.
Während das Bundesrecht zentrale Themen wie Handels- und Arbeitsrecht oder Antidiskriminierung regelt, verfügen die Bundesstaaten über weitgehende Autonomie in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Umweltauflagen, Bauvorschriften oder Genehmigungsverfahren. Auch Counties und Städte können eigene Anforderungen, Steuern oder Geschäftslizenzen erheben.
Vor der Standortwahl sollten Unternehmen daher die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundesstaats sorgfältig prüfen, oder sogar die spezifischen Counties, die in Frage kommen. Steuersätze können eine Differenz von mehreren Prozenten zwischen Bundesstaaten haben und auch Genehmigungsprozesse für Bauprojekte können stark variieren.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen: Einheit und Vielfalt
Das US-Rechtssystem ist stark durch Präzedenzfälle (Case Law) geprägt, was bedeutet, dass Gerichtsentscheidungen früherer Fälle Einfluss auf aktuelle Verfahren haben. Dieser Aspekt ist ein entscheidender Unterschied zwischen dem deutschen und amerikanischen Rechtssystem.
Es ist empfehlenswert, dass Unternehmen sich frühzeitig mit den zahlreichen Themen rund um die Unternehmensgründung beschäftigen. Die AHK USA-Süd kann Sie dabei bei der Vernetzung und Kontaktaufnahme mit lokalen Anwaltskanzleien (Attorneys), Steuerkanzleien, Versicherungen und Banken unterstützen.
Einige Themenfelder, die bei einer Expansion beachtet werden sollten:
- Produkthaftung: In den USA besonders streng; eine gründliche juristische Prüfung von Handbüchern und Sicherheitshinweisen ist essenziell.
- Arbeitsrecht: Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeiten oder Diskriminierungsschutz sind teils bundesweit, teils bundesstaatlich geregelt.
- Vertragsrecht: Verträge sind in den USA grundsätzlich freier gestaltbar als in Deutschland – Standardverträge müssen aber den jeweiligen Bundesstaatengesetzen entsprechen.
3. Unternehmensgründung: Schnell, aber differenziert
Eine Firma in den USA zu gründen, ist oft einfacher und schneller als in Deutschland, aber durch die föderale Struktur auch komplexer.
Die Gründung erfolgt auf Ebene des Bundesstaats, z. B. in Delaware, Texas oder Florida. Allerdings kann in den USA der Bundesstaat, in dem das Unternehmen gegründet wird, sich von dem Bundesstaat unterscheiden, in dem der operative Firmensitz ist. Letzteres gibt auch das geltende Recht vor.
Beliebte Rechtsformen sind:
- LLC (Limited Liability Company): Flexibel, haftungsbeschränkt, steuerlich oft als „pass-through entity“.
- Corporation (Inc.): Eignet sich für größere Investorenstrukturen, unterliegt aber der Körperschaftsteuer.
4. Steuerliche Rahmenbedingungen: Ein mehrstufiges System
Das amerikanische Steuersystem gliedert sich in mehrere Ebenen:
- Federal Taxes: Einheitlich auf Bundesebene geregelt (z. B. Körperschaftssteuer).
- State Taxes: Jeder Bundesstaat hat eigene Steuergesetze. Manche Bundesstaaten, wie Texas oder Florida, erheben keine Einkommensteuer.
- County & City Taxes: Zusätzlich können Kommunen eigene Steuern verlangen, etwa lokale Sales Taxes oder Abgaben für Gewerbetätigkeit.
Im Gegensatz zur deutschen Umsatzsteuer variiert die amerikanische Sales Tax nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Anwendung auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Ein sorgfältiges Tax Nexus Assessment ist daher Pflicht, um herauszufinden, in welchen Bundesstaaten Steuerpflicht entsteht. Dabei kann ein Certified Public Accountant (CPA) Klarheit schaffen.
5. Doppelbesteuerung und Compliance
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA verhindert grundsätzlich, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Dennoch sollten Unternehmen frühzeitig steuerliche Strukturen aufsetzen, die eine klare Trennung von Gewinnen und Aufwendungen zwischen Mutter- und US-Tochtergesellschaft ermöglichen.
Zur optimalen Gestaltung der transatlantischen Unternehmens- und Steuerstruktur ist die Zusammenarbeit mit einem Certified Public Accountant (CPA) und einem Rechtsanwalt wichtig. Zu beachten ist, ist die strikte Trennung zwischen Steuerberatung und Rechtsberatung in den USA.
6. Buchhaltung und Reporting
Die Buchhaltung in den USA folgt den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP), die sich von den deutschen HGB-Regeln unterscheiden. Regelmäßige Reports, insbesondere zur Umsatzsteuer (Sales Tax), sind in den meisten Bundesstaaten Pflicht.
7. Förderprogramme und Standortanreize
Neben rechtlichen und steuerlichen Fragen lohnt sich auch ein Blick auf die staatlichen Förderprogramme. Sowohl auf Bundes- als auch auf Bundesstaatenebene existieren vielfältige Incentives – von Steuererleichterungen über Investitionszuschüsse bis hin zu Infrastrukturförderungen. Gerade die Südstaaten werben aktiv um ausländische Investoren und bieten für verschiedene Industrien spezielle Anreize an.
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