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Unternehmensgründung in den USA: Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen

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Veröffentlicht: 21 November 2025 ‖ Sprache: Deutsch/Englisch

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Die USA gehören zu den attraktivsten und dynamischsten Märkten weltweit. Vor allem der Südosten verzeichnet im Moment starken Wachstum in Industrien wie Maschinenbau, Automotive, Medizintechnik, IT-Infrastruktur, erneuerbare Energien und Holzverarbeitung. Gleichzeitig erfordert der Schritt über den Atlantik eine sorgfältige Planung, um die Expansion erfolgreich zu navigieren.

 

Die AHK USA – Süd (GACC South) unterstützt deutsche Unternehmen dabei mit umfassender Beratung und praktischer Begleitung – von der ersten Marktanalyse bis zur erfolgreichen Standorteröffnung.

 

Interessant und wichtig zu wissen ist, dass in Deutschland der Unternehmenssitz in der Regel dort ist, wo die Geschäftsleitung ansässig ist, und zugleich den steuerlichen Mittelpunkt des Unternehmens bildet. Dieser Sitz bestimmt unter anderem die Zuständigkeit des Finanzamts und die rechtliche Einordnung des Unternehmens. In den USA hingegen kann der rechtliche Unternehmenssitz („legal domicile“) in einem Bundesstaat liegen, beispielsweise aus Gründen der unternehmensfreundlichen Gesetzgebung, während der tatsächliche Geschäftsbetrieb in einem anderen Bundesstaat stattfindet. Zu beachten ist, dass diese Trennung steuerliche und rechtliche Komplexität mit sich bringt, da sowohl der Gründungsstaat als auch der Betriebsstaat unterschiedliche Anforderungen an Steuererklärungen, Compliance und Haftung stellen können.

 

Die Berühmtheit und zeitweise Beliebtheit der sogenannten „Delaware Corporation“ in den USA beruht vor allem auf den unternehmensfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bundesstaat Delaware bietet. Dazu zählen ein spezialisiertes Handelsgericht (Court of Chancery), flexible Unternehmensstrukturen, ein hohes Maß an Datenschutz für Anteilseigner sowie geringe Gründungs- und Verwaltungskosten. Aus diesem Grund haben in der Vergangenheit viele Unternehmen, auch solche, die operativ gar nicht in Delaware tätig sind, diesen Staat als ihren offiziellen Unternehmenssitz („legal domicile“) gewählt.

 

Zunehmend gilt aber, dass, wenn ein Unternehmen bereits sicher weiß, dass es ausschließlich oder überwiegend in einem bestimmten Bundesstaat tätig sein wird, es sinnvoller sein kann, die Gesellschaft direkt dort zu gründen. Denn unabhängig vom Gründungsstaat muss das Unternehmen in jedem Bundesstaat, in dem es aktiv ist, als „foreign entity“ registriert werden und dort Steuern zahlen, lokale Vorschriften einhalten und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren entrichten. Eine Gründung im operativen Bundesstaat kann daher Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren und die rechtliche Struktur vereinfachen.

1. Wahl der passenden Rechtsform

Einer der ersten und wichtigsten Schritte ist die Entscheidung über die Rechtsform der US-Gesellschaft. Die zwei gängigsten Unternehmensformen sind die Corporation (Inc.) und die Limited Liability Company (LLC). Beide gewähren eine Haftungsbeschränkung, unterscheiden sich jedoch in Struktur und Besteuerung:

Corporation (Inc.): Eignet sich vor allem für größere Unternehmen oder Joint Ventures mit mehreren Gesellschaftern. Sie unterliegt der **Körperschaftssteuer („Corporate Income Tax“) ** und ist für Investoren oft die bevorzugte Struktur.

Limited Liability Company (LLC): Bietet mehr Flexibilität, geringere administrative Anforderungen und ermöglicht in vielen Fällen eine sogenannte „Pass-through“-Besteuerung, bei der Gewinne direkt den Eigentümer:innen zugerechnet werden.

Ein erfahrener US-Anwalt oder eine Anwältin kann helfen, die passende Struktur in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Gesellschafterstruktur und steuerlicher Optimierung zu wählen.

2. Standortwahl: Strategische Bedeutung der Bundesstaaten

Die USA sind kein einheitlicher Wirtschaftsraum, sondern ein Zusammenspiel aus 50 Bundesstaaten mit jeweils eigenen Gesetzen, Steuern und Anreizprogrammen. Daher ist die Standortwahl ein strategischer Faktor für den Erfolg.

 

Der Südosten der USA, mit beispielsweise Texas, North Carolina, Georgia und Florida – gilt seit Jahren als vielversprechende Region für deutsche Investoren. Zu den Gründe dafür zählen:

 

  • wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen und moderate Steuersätze
  • Inländische und internationale Infrastruktur und Anbindung (Häfen, Flughäfen, Interstates)
  • Nähe zu großen Automobil-, Life-Science- und Energieclustern
  • starke deutsch-amerikanische Unternehmenscommunity.

Auch Staaten wie Texas oder Louisiana bieten durch Energie- und Industrieprojekte attraktive Expansionsmöglichkeiten.

3. Steuerliche Aspekte und Doppelbesteuerung

Das US-Steuersystem ist komplex und mehrstufig aufgebaut. Neben der bundesweiten Federal Tax erheben viele Bundesstaaten eigene Steuern (State Taxes), ergänzt durch County- und City-Taxes. Auch die Sales Tax – das US-Pendant zur Umsatzsteuer – variiert regional in Höhe und Anwendung.

 

Für deutsche Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit einem Certified Public Accountant (CPA) unerlässlich, um Steuerpflichten korrekt zu erfüllen und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA bietet hier wichtige Schutzmechanismen, erfordert aber eine sorgfältige steuerliche Strukturierung des US-Geschäfts.

4. Administrative Schritte nach der Gründung

 

Nach erfolgreicher Registrierung der US-Gesellschaft folgen mehrere administrative Schritte:

 

  • EIN (Employer Identification Number): Die Steuernummer, die beim Internal Revenue Service (IRS) beantragt wird.
  • Bankkonto: Ein US-Geschäftskonto ist notwendig für Zahlungsverkehr und Steuererklärungen.
  • Lokale Registrierungen: Abhängig vom Bundesstaat können Geschäftslizenzen, Betriebsgenehmigungen oder Steuerregistrierungen erforderlich sein.
  • Arbeitsrechtliche Registrierung: Unternehmen, die Personal einstellen, müssen sich bei den lokalen Arbeits- und Sozialbehörden registrieren.
5. Erfolgreich durch lokale Partnerschaften

Ein nachhaltiger Markteintritt gelingt besonders dann, wenn Unternehmen frühzeitig lokale Netzwerke aufbauen, etwa durch die Mitgliedschaft in Wirtschaftsorganisationen, Industrieverbänden oder der GACC South. Diese Netzwerke bieten Zugang zu Entscheidungsträger:innen, potenziellen Partnern und wertvollem Erfahrungsaustausch mit bereits etablierten deutschen Unternehmen.

 

Insgesamt kann der formale Teil einer Unternehmensgründung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Die rechtliche Gründung dauert 1–3 Wochen und die Wartezeiten auf die EIN weitere 4–6 Wochen. Nach Erhalt der Nummer kann das Bankkonto eröffnet werden, welches circa 3–6 Wochen dauert. Auch wenn die Bürokratie tendenziell übersichtlicher als in Deutschland ist, ist es wichtig, einen gewissen Zeitaufwand für die Zusammensuche und Ausfüllung von Unternehmensdaten und persönlichen Informationen einzuplanen. Unternehmen können für den bürokratischen Teil der Unternehmensgründung grob mit einer Investition im höheren vierstelligen Bereich rechnen. Um die vielen Schritte einer Unternehmensgründung überschaubar zu durchlaufen, unterstützt die AHK USA-Süd deutsche Unternehmen vollumfänglich bei der Vernetzung und Koordination der Termine sowie beim Projektmanagement.

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